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Navigationshinweise

Welch ein Genuss, ruhig auf dem Wasser zu fahren und sich die Zeit zu nehmen, die Natur zu entdecken! Viele von uns kennen dieses Vergnügen nicht mehr…

  • In den meisten Gebieten ist eine Geschwindigkeit von
    • 6 bis 8km/Stunde auf den Kanälen und
    • 10km/Stunden auf den Flüssen erlaubt und
    • 3km/Stunde in den Hafen.
  • Es ist verboten, nach Sonnenuntergang zu fahren.
  • Wenn Sie alleine sind, können Sie in der Mitte des Kanals oder des Flusses fahren. Wenn Sie einem anderen Boot begegnen, weichen Sie rechts aus und geben Sie Acht, dass Sie sich nicht in den Wurzeln verfangen, die am Uferrand sein können.
  • Die Berufsschiffe haben immer Vorfahrt. Versuchen Sie nicht zu überholen (ausser wenn der Schiffer Ihnen ein Zeichen gibt !) und noch weniger in der Nähe einer Schleuse: Sie sind im Urlaub, während die anderen arbeiten…

  • Sie können Ihr Boot längs des Treidelweges anlegen, wo Sie wünschen, außer wenn ein Verbotsschild es Ihnen untersagt.
  • Achten Sie darauf, die Fussgänger und Radfahrer auf dem Treidelweg nicht zu behindern. Es könnten sonst Unfälle passieren.

Bitte die Leinen nicht über den Treidelpfad spannen

Zur Erleichterung des Anlegens parallel am Treidelweg oder Kai:

  • Manövrieren Sie immer sehr langsam, denn das Boot braucht Zeit zum Reagieren und nur der Rückwärtsgang erlaubt Ihnen anzuhalten.
  • Legen Sie immer bugseitig an: Eine Person steht auf dem Vorderdeck mit Leine und Bootshaken. Die Mannschaftsmitglieder dürfen sich nicht Ihrer Füße oder Hände bedienen, um das Boot anzuhalten, denn sie setzen sich damit schwerer Unfallgefahr aus.
  • Wenn das Boot nahe genug der Anlegestelle ist, springt ein Mannschaftsmitglied mit dem vorderen Tau an Land und befestigt es. Dann fängt er das hintere Tau auf und befestigt es ebenfalls. Erst jetzt schalten Sie den Motor aus.
  • Auf dem Fluss legen Sie immer gegen den Strom an. Auf einem Kanal legen Sie neben dem Treidelweg an.

Rückwärts anlegen:

  • Nähern Sie sich der Anlegestelle, drehen Sie das Boot mit Hilfe des Vorwärts- und Rückwärtsganges und achten Sie auf Windeinfluss und Strömung. Legen Sie rückwärts mit Hilfe des Rückwärtsganges an. Für Kurzkorrekturen nehmen Sie den Vorwärtsgang.
  • Achtung, prüfen Sie vor dem Anlegen die Tiefe am Uferrand und dass keine Hindernisse (Baumstämme, Felsen)vorhanden sind, die das Boot oder die Schraube beschädigen könnten.
    .

Wenden des Bootes:

  • Positionieren Sie sich in der Mitte des Kanals – vergewissern Sie sich vorher, dass sich kein anderes Boot in Ihrer Nähe befindet.
  • Drehen Sie das Steuer voll nach rechts oder links, legen Sie den Vorwärtsgang ein, dann den Rückwärtsgang u.s.w. bis zur Vollendung der Drehung…und dann können Sie weiterfahren.


Bei Wind:

  • Man sollte immer gegen den Wind anlegen
  • Legen Sie auf der Seite des Ufers an, von wo der Wind kommt.
  • Spannen Sie die Taue nicht zu stark.


Um von der Böschung wegzukommen:

  • Machen Sie das hintere Tau los, schieben Sie den hinteren Teil des Bootes ins tiefe Wasser, um die Schiffsschraube zu schützen. Dann binden Sie vorne los und machen flott. Rollen Sie die Taue gut auf und vergessen Sie die Pflöcke nicht.

  • An Bord befinden sich mehrere Leinen zum Festmachen von etwa 25 Metern. Legen Sie die Taue spiralförmig im Uhrzeigersinn zusammen, damit Sie diese bei Bedarf sofort benutzen können.
  • Achten Sie bitte darauf, dass die Taue nicht ins Wasser fallen, sie könnten sich in der Schraube verfangen.

Binden Sie niemals ein Tau während des Schleusenvorganges fest!
Schleppen Sie niemals ein anderes Boot mit den Tauen ab!

  • Alle Boote haben aus Sicherheitsgründen einen Anker. Der Anker ist auf keinen Fall Ihr Mittel zum Anlegen, sondern darf nur im Notfall benutzt werden.
  • Auf dem Fluss bei einem falschen Manöver, in der Nähe eines Wehrs oder bei einer Motorpanne werfen Sie den Anker über Bord. Achten Sie auf das Ankerseil! Unfallgefahr! Sie dürfen nie den Anker auf einem Kanal benutzen!

Vergessen Sie Ihre Reflexe als Autofahrer!

  • Machen Sie Ihre Manöver immer ruhig, ohne Hast und nutzen Sie die Strömung und den Wind zum manövrieren.
  • Benutzen Sie den Vorwärtsgang zum Steuern und den Rückwärtsgang zum Bremsen!
  • Ein Boot reagiert beim Rückwärtsfahren nicht auf das Steuer!
  • Bleiben Sie gelassen und ruhig!

BITTE UNBEDINGT AUF DIE BRÜCKENHÖHEN ACHTEN !

  • Versuchen Sie, sich in der Mitte zu halten,
  • Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass der Steuerstand sich nicht in der Bootsmitte befindet,
  • Wenn sich Gegenstände auf dem Dach befinden, denken Sie daran, diesee herunterzuholen, bevor Sie durch eine Brücke fahren.

Sie finden in diesem Bordbuch die wichtigsten Hinweise über Signalschilder, die Sie auf Ihrer Hausbootfahrt begegnen werden.

Es ist verboten, sich unter 100 m einem Boot zu nähern, wenn es zum Tauchen benutzt wird (mit ALPHA gekennzeichnet).

Durch diese Flagge wird eine reduzierte

Geschwindigkeit für die anderen Boote verlangt.

Annähern von Staudämmen

  1. Auf dem Fluß treffen Sie in der Nähe von Schleusen häufig Stauwehre und Dämme. Halten Sie sich möglichst weit davon entfernt. Nähern Sie sich am besten dem Schleusenufer, ca. 100 bis 200 m vor der Schleuse.
  2. Ankern verboten
    Es ist allen Booten verboten, 200 m vor oder nach einem Stauwehr festzumachen oder Anker zu werfen.
  3. Sollte im Falle einer Panne Ihr Boot auf das Stauwehr zutreiben, so behelfen Sie sich mit dem Anker, damit das Boot nicht weiter abtreibt. Bevor Sie den Anker werfen, prüfen Sie, ob das Ende des Ankertaues am Boot befestigt ist.

Panne in der Fahrrinne

Versuchen Sie, so schnell wie möglich die von der Berufsschiffahrt benutzten Fahrwege zu verlassen. Sollte das Boot gar nicht mehr manövrierfähig sein, werfen Sie den Anker (wie hieroben aufgeführt) und machen Sie sich bemerkbar, indem Sie eine Fahne oder einen anderen Gegenstand kreisförmig schwenken.

AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN BESTIMMUNGEN

Am Tag der Abfahrt, wird Ihnen eine „Carte de Plaisance“ (Charterschein) übergeben.
Dieser Charterschein hebt für den Kapitän die Verpflichtung vom Besitz des Bootsführerscheins „C“ auf den Binnenschiffahrtswegen unter folgenden Bedingungen (Dekret vom 23 Juli 1991) auf:

  • Der Bootsführer hat vorab die Einweisung in der Navigation des Hausbootes erhalten,
  • Für das Boot liegt ein entsprechender Freizeitboot-Nachweis vor, in dem die Bescheinigung über die periodische Kontrolle eingetragen ist. Eine Kopie der Bescheinigung wird dem Kunden ausgehändigt,
  • Der Bootsverleiher ist im Besitz einer gültigen Versicherungspolice zur Deckung von Schäden an Dritten durch das Boot oder den Bootsführer, die entstehen können, sowie Bergung des Schiffswracks bei Schaden. Der Kunde erhält hiervon eine Kopie.
  • Die o.g Befreiung gilt ausschlieβlich innerhalb der auf dem Charterschein angegebenen Zeitspanne und Fahrtroute.

Der Bootsführer hat die genannten Dokumente auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen.

Bei Zuwiderhandlungen durch Bootsführer oder Bootseigenstümer sind gemäβ Gesetz vom 23. December 1972 Geld- und Hafstrafen vorgesehen.

Finden Sie in diesem Wörterbuch alle Begriffe, die Sie zu einem perfekten Bootsfahrer machen!

Welche Schifffahrtsregeln sind zu beachten?